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AEW Rechnungsstellung

Die AEW stellt ihren Kundinnen und Kunden in der Regel viermal im Jahr eine Rechnung. Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, erhalten Sie jeweils eine Quartalsrechnung basierend auf Ihrem effektiven Stromverbrauch der letzten drei Monate. Ist bei Ihnen noch ein herkömmlicher Zähler installiert? Dann erhalten Sie für die Zeit von Januar bis September pro Quartal eine Akonto- respektive Teilrechnung. Ihr Stromverbrauch wird im Verlauf des Monats Dezember abgelesen und im Januar des Folgejahres erhalten Sie entsprechend die Verbrauchsabrechnung, abzüglich den gestellten Akontobeträgen.

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Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

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Rechnungen mit einem Smart Meter

Rechnungen mit einem Smart Meter

Rechnungen mit einem herkömmlichen Zähler (ohne Smart Meter)

Rechnungen mit einem herkömmlichen Zähler (ohne Smart Meter)

Alle Beiträge in diesem Beispiel sind fiktiv.

Die effektiven Kosten für Ihren Stromverbrauch des vergangenen Jahres werden Ihnen in der Verbrauchsabrechnung in Rechnung gestellt. Bei der Verbrauchsabrechnung wurden die Ihnen verrechneten Akontobeträge bereits in Abzug gebracht. Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für den bereits bezogenen Strom des vergangenen Quartals. Sie wird auf Basis des Vorjahres-Verbrauchs kalkuliert, unter Berücksichtigung der Preisanpassung für das Folgejahr.

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Rechnungserklärung

Für das bessere Verständnis unserer Stromrechnung haben wir für Sie Musterrechnungen als Download mit diversen Erläuterungen erstellt.

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FAQs: Fragen und Antworten zu den AEW Rechnungen

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Haben Sie Fragen?

Ist Ihnen noch etwas unklar? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 062 834 22 22 oder per E-Mail an kundenservice@aew.ch

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